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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • § 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  • 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen solcher aus künftigen Geschäftsbedingungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • 1.2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäfts­beziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zuge­rechnet werden kann.

  • Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfä­hige Personengesellschaf­ten, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer ge­werblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han­deln.

  • Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  • § 2 Angebote, Auftragserteilung

  • 2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.

  • 2.2 Bestellte ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annnahmeerklä­rung verbunden werden.

  • 2.3 Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns ge­speichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.

  • 2.4 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

  • Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten De­ckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

  • Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem Lie­feranten geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leis­tung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

  • 2.5 Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt. Wir werden keine Änderungen vornehmen, können aber nicht verhindern, dass die GS data business OHG weiligen Hersteller solche Ände­rungen  vornehmen.

  • 2.6 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet. Als nachträgli­che Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden zusätzlich be­rechnet.

  • 2.7 Kostenvoranschläge für Instandsetzungen und Einbauten sind unverbindlich. Erkennen wir während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, werden wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten. Gleichzeitig werden wir ihm eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen notwendigen Aufwand zur Verfü­gung stellen. Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortge­setzt wird. Wird der Auftrag ab­gebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Ar­beitsergebnisse.

  • 2.8 Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Über­nahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurückzutreten.

  • § 3 Preise

  • 3.1 Es gelten die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise. Diese sind in der GS data business OHG jeweils aktuellen Preisliste für Dienstleistungen von GS data business OHG festgehalten. An diese Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Sofern sich nicht aus einer schriftlichen Vereinbarung anderes ergibt, ist der Kaufpreis entweder sofort in bar oder per ec-cash zu zahlen.

  • 3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt ab Hauptvertriebsstelle (GS data business OHG, Harlestraße 1, 26605 Aurich). Liefer- und Transportkosten werden geson­dert berechnet.

  • 3.3 Allen Unternehmern gegenüber angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehr­wertsteuer.

  • 3.4 Fehlersuchzeiten sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei gilt unsere jeweils aktuelle Preis­liste für Dienstleistungen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

  • § 4 Lieferung

  • 4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlas­sen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereit­schaft mitgeteilt haben.

  • 4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Ab­warten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindesten drei Wochen mit Ablehnungsan­drohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vor­sätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfül­lungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

  • 4.3 Ist der Kunde ist Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen ange­messenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises (Pro­duktprei­ses), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  • 4.4 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Die vorstehenden Bestimmungen über die Gefahrtragung beim Versen­dungskauf gelten nicht, wenn der Kunde Gegenstände zur überwiegend privaten Nutzung gekauft hat (Verbrauchsgüterkauf). Bei einem Kauf auf Probe tritt der Gefahrübergang erst mit der Billigung ein. Die Kosten der Besichtigung, Aufbewahrung und Rücksen­dung trägt der Kunde.

  • 4.5 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausge­nommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

  • § 5 Eigentumsvorbehalt

  • 5.1 Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:

  • 5.1.1 Von der GS data business OHG gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Si­cherungsübereignung, Pfän­dung, Gebrauchsüberlassung) durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.

  • 5.1.2 Sollte der Kunde eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu be­zahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits GS data business OHG alle aus einer etwaigen Ver­äußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist nicht ermäch­tigt, diese Forderungen einzuziehen.

  • Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mit­zuwirken und diesen zu veranlassen, an uns zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der GS data business OHG jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Die GS data business OHG ist derzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

  • 5.1.3 Im Falle der Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsproto­kolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

  • 5.1.4 Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Ver­pflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere bestehenden Forderungen gegen den Kunden angerechnet. Wir geben nach Aufforderung durch den Kunden nach unserer Wahl die Sicherheiten frei, soweit die gesi­cherten Forde­rungen nach Abzug der Sicherungskosten die gesicherte Forderung um mehr als 20 % über­steigt.

  • 5.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt bezüglich des Eigentumsvorbehalts folgendes:

  • 5.2.1 Von der GS data business OHG gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Ge­schäftsverkehr des Kun­den gestattet. Keinesfalls darf über die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

  • 5.2.2 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits der GS data business OHG eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehende Forde­rung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderung solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsver­pflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlän­gerten Eigentumsvorbehalt (Voraus­abtretung der GS data business OHG jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtre­tung an Dritte, insbeson­dere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Die GS data business OHG ist derzeit berechtigt, die Verkaufsunterla­gen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

  • 5.2.3 Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterver­äußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.

  • 5.2.4 Im Falle der Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsproto­kolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

  • 5.2.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns inso­weit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbe­haltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens gelten­den Netto-Leistenpreis, der GS data business OHG maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto- Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forde­rungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Ab­schlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verar­beitung nur in Form von Miteigentum beste­henden Sicherheiten ist vom Netto-Lis­tenpreis der von GS data business OHG gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

  • 5.3 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der GS data business OHG. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der GS data business OHG über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.

  • § 6 Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

  • 6.1 Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und tritt uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrläs­sigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entste­hende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässig­keit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

  • 6.2 Bei Nichtlieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

  • 6.3 Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

  • 6.3.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsabschluß bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwür­digkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstre­ckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwi­schen uns und dem Kunden handelt.

  • 6.3.2 Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsabschluss sind.

  • 6.3.3 Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäfts­verkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.

  • 6.3.4 Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsabschluß für die Vertragsab­wicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leis­tung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich er­schwerten Bedingun­gen).

  • 6.3.5 Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten we­sentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.

  • 6.3.6. Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzli­chen Bestimmungen.

  • § 7 Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

  • Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen:

  • 7.1 Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der bei GS data business OHG je­weils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unserer jeweiligen Preisliste zusätzlich be­rechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleis­tungspreislisten zu vergüten.

  • 7.2 Kostenvoranschläge:

  • Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kosten­voranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungs­auftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

  • 7.3 Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig er­reichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkos­ten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 Euro um nicht mehr als 20 % und bei Aufträgen über 250,00 Euro nicht mehr als 15 % erhöhen.

  • § 8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  • Wird der Vertrag zwischen dem Kunden und uns im Wege des Fernabsatzes geschlossen, steht dem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ein Widerrufsrecht nach folgenden Maßgaben zu:

  • Der Kunde kann seine vertragliche Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ge­nügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder die Rücksendung der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

  • GS data business OHG, Harlestraße 1, 26605 Aurich
    Telefon:  04941 / 60448 - 0
    Fax:        04941 / 60448 - 10
    Email:     info@gsdb.de

  • Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls die gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlech­tertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist.  Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 Euro beträgt, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, vorausge­setzt, dass die gelieferte Ware der bestellten Ware ent­spricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketver­sandfähige Sachen werden beim Kunden auf unsere Kosten abgeholt.

  • § 9 Gewährleistung

  • 9.1. Wir leisten Gewähr wie folgt:

  • 9.1.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist: Für neu hergestellte Sachen 24 Monate; für gebrauchte Sachen 12 Monate. Bei allen anderen Geschäften: für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

  • 9.1.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.

  • 9.1.3 Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus­setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  • 9.1.4 Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentschei­dung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

  • 9.1.5 Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegen­über Außendienstmitarbei­tern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

  • 9.1.6 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Be­stimmungen über die Liefer­zeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

  • 9.1.7 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Man­gels begründet folgende Rechte des Kunden:

  • 9.1.8 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehe­bung stattfindet, treffen wir nach eige­nem Ermessen. Ist der Kunde Verbraucher, hat er dieses Wahlrecht, es sei denn, die jeweils gewählte Art der Nacherfüllung ist uns nicht zumutbar.

  • 9.2 Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nach­besserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbes­serung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu min­dern.

  • Ist Gegenstand der Lieferung Software, sind wir berechtigt, pro Mangel drei Nachbesserungsversuche durch­zuführen.

  • 9.3 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unserer Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.

  • 9.4. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde. Dies gilt auch, wenn der Kunde Verbraucher ist und seit der Aus­lieferung mehr als sechs Monate verstrichen sind.

  • 9.5 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge feh­lerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und che­mischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphä­rischer Einflüssen entstehen.

  • 9.6 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach dem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder das Leben des Kun­den.

  • 9.7 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die drauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware ange­brachte Identitätskennzei­chen (Barcode-Etikett oder Herstellersiegel)  verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass sol­che Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, so­fern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.

  • 9.8 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelie­ferte oder lizenzierte Ge­genstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbe­träge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Ver­schulden trifft. Wird rechts­kräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deut­sche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kun­den das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abän­dern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rückgabe unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen.

  • 9.8.1 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine Zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfül­lungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehende Ein­schränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung un­sererseits, unserer gesetzli­chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen fest­gelegten Zeitraum übernom­men haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversu­che keine Anwendung.

  • § 10 Abwicklung von Fremdgarantien

  • Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Ver­pflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.

  • Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienst­leistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.

  • § 11 Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen:

  • 11.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen ge­troffener spezieller Regelun­gen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:

  • Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbe­grenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:

  • 11.2 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadensersatz ist in dem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

  • 11.3 Ist der Kunde für Umstände, die ihm zum Rücktritt berechtigten würden, allein oder überwiegend ver­antwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand, während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

  • Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich folgendes:

  • 11.3.1 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 Abs. 3 i. V. mit § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. mit § 286 BGB) ist auf das negative Interesse be­grenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

  • 11.3.2 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  • 11.4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwir­kungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Da­tensicherung).

  • Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensiche­rung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

  • Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor den vorgenannten Arbeiten (GS data business OHG Service- / oder Wartungstätigkeit) eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensi­cherung zu überprüfen und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mit­arbeiter von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen.

  • Sollten Mitarbeiter von uns die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von uns.

  • 11.5 Beschaffungsrisiko:

  • Wir übernehmen bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Über­nahme von irgendwie gearte­ten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen worden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht.

  • 11.6 Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflicht­verletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.

  • § 12 Abtretungsverbot

  • Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.

  • § 13 Datenschutz

  • Unsere Vertragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewor­denen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.

  • Der Kunde ist auch einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgeset­zes für geschäftliche Zwecke auch innerhalb unserer Unternehmensgruppe ver­wenden.

  • § 14 Allgemeines

  • 14.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall ver­pflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.

  • 14.2 Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von dem Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftform­erfordernisses bedarf der Schriftform.

  • 14.3 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kun­den.

  • 14.4 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • GS data business OHG
    Harlestraße 1, 26605 Aurich
    Tel.:     04941 / 60448 – 0
    Fax.:    04941 / 60448 – 10
    email:  info@gsdb.de